Klasse B196 & B197
Führerschein Klasse B196
Tauche ein in die Freiheit auf zwei Rädern, fühle den Fahrtwind und erfahre, was wahre Beweglichkeit bedeutet. Mit der Erweiterung B196 deiner Führerscheinklasse B erwachen neue Horizonte zum Leben, und es öffnen sich Türen zu unzähligen kleinen und großen Abenteuern. Bist du bereit, diese neue Seite des Fahrens zu entdecken? Hier findest du alle essentiellen Informationen. Auf geht’s zur Tour!
- Mindestalter: 18 / 17
- Entspannterer Start in die Fahrpraxis durch Begleitung
Was ist die gesetzliche Grundlage?
Gemäß den gesetzlichen Regelungen kann Inhabern der Führerscheinklasse B die Schlüsselzahl B196 eingetragen werden, welche das Führen von Leichtkrafträdern bis zu einem Hubraum von 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW erlaubt. Um diese Berechtigung zu erhalten, müssen Fahrer eine vorgeschriebene Schulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten absolvieren, die sich aus Theorie- und Praxisanteilen zusammensetzt. Eine praktische Prüfung ist nicht erforderlich, jedoch muss die Schulung bei einer anerkannten Fahrschule absolviert werden. Nach Abschluss der Schulung wird die Schlüsselzahl B196 ohne weitere Prüfung in den Führerschein eingetragen.
Die Erweiterung B196 ist speziell darauf ausgerichtet, Autofahrern den Einstieg in das Motorradfahren zu erleichtern, ohne die Notwendigkeit einer vollständigen Motorradführerscheinprüfung. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Berechtigung ausschließlich in dem Land gilt, in dem sie erteilt wurde, und nicht unbedingt von anderen Ländern anerkannt wird. Darüber hinaus müssen Fahrer, die diese Erweiterung nutzen, stets einen Helm tragen und dürfen nur Motorräder mit einem maximalen Verhältnis von Leistung zu Gewicht von 0,1 kW/kg führen. Diese Regelung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und gleichzeitig den Einstieg in das Motorradfahren vereinfachen.
Führerschein Klasse B197
Mit der Führerscheinerweiterung B197 kannst du die Freuden des Automatikfahrens in der Klasse B voll ausschöpfen, ohne dass eine Beschränkung im Führerschein vermerkt wird.
Was ist die gesetzliche Grundlage?
Inhabern der Führerscheinklasse B kann die Erweiterung B197 gewährt werden, die es erlaubt, Fahrzeuge mit Automatikgetriebe zu führen. Diese Regelung wurde eingeführt, um den Übergang von manuellen zu automatisierten Fahrzeugen zu erleichtern. Nach erfolgreichem Abschluss einer praktischen Fahrprüfung in einem Automatikfahrzeug wird die Beschränkung auf Automatikfahrzeuge nicht in den Führerschein eingetragen. Dies bedeutet, dass die Fahrerlaubnis sowohl das Fahren von manuellen als auch von Automatikfahrzeugen einschließt. Die Fahrprüfung muss dabei die gleichen Anforderungen erfüllen, wie sie auch für manuelle Fahrzeuge gelten.
Ein weiterer Vorteil dieser Regelung ist, dass sie Personen, die Schwierigkeiten mit dem Schaltgetriebe haben, entgegenkommt. Sie ermöglicht es den Fahrschülern, sich voll auf die Straßenverkehrsordnung und das sichere Fahren zu konzentrieren, ohne durch die Komplexität des Schaltvorgangs abgelenkt zu sein. Es ist jedoch zu beachten, dass die Erweiterung B197 nur in dem Land gilt, in dem sie erworben wurde und nicht automatisch auf andere Länder übertragbar ist. Fahrer, die diese Erweiterung nutzen, müssen sich der Verantwortung bewusst sein, die das Führen eines Kraftfahrzeugs mit sich bringt, und sollten stets die aktuellsten Verkehrsvorschriften befolgen.
Führerscheinklassen
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