Klassen A, A1, A2

Zweiradklasse A

Krafträder über 50 cm³

Entdecke die Kraft und Geschwindigkeit:
Führe Motorräder über 50 cm³ oder über
45 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Zweiradklasse A1

Leichtkrafträder bis zu 125 cm³

Steuere leichte Motorräder bis zu 125 cm³ und erlebe die Freiheit auf Dreirädern mit bis zu 15 kW Leistung – dein Weg in die Welt der Mobilität!

Zweiradklasse A2

Krafträder mit nicht mehr als 35 kW

Erobere die Straßen mit der Führerscheinklasse A2: Steige auf Motorräder mit bis zu 35 kW Leistung und finde dein perfektes Gleichgewicht zwischen Agilität und Kraft.

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Führerschein Klasse A

Erlebe die Freiheit auf zwei Rädern, spüre die Dynamik und das Gefühl von Unabhängigkeit. Die Führerscheinklasse A ist dein Schlüssel zu grenzenlosem Fahrspaß und Abenteuer mit leistungsstarken Motorrädern. Bist du bereit, diese Leidenschaft zu entfachen?

Was ist die gesetzliche Grundlage?

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

* Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.

Übergangsregelung:
Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung bestehen und erstrecken vorbehaltich der Bestimmung in § 76 FeV sich auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisse. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.

Eingeschlossene Klassen: AM, A1 und A2
A ist in keiner anderen Klasse eingeschlossen
Befristung:
Fahrerlaubnis nicht befristet, Führerschein gilt 15 Jahre
Eignungsnachweis:
Sehtestbescheinigung nach § 12 Absatz 3 FeV oder ein Zeugnis oder ein Gutachten nach § 12 Absatz 4 FeV oder ein Zeugnis nach § 12 Absatz 5 FeV.
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe.

Automatik-Vermerk:
vgl. Automatik-Vermerk unter A1

Quelle: FeV vom 13.12.2010 (BGBl. Nr. 65, S. 1980), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.12.2016 (BGBl Nr. 64, S. 3083)

Führerschein Klasse A1

Entdecke die Dynamik der Krafträder, fühle die Lebendigkeit jeder Kurve. Mit der Führerscheinklasse A1 beginnt dein Motorradabenteuer, geeignet für leichte Motorräder bis 125 cm³. 

Was ist die gesetzliche Grundlage?

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt

und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Übergangsregelung:>br /> Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung bestehen und erstrecken vorbehaltich der Bestimmung in § 76 FeV sich auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisse. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1, die bis zum 18.01.2013 erteilt wurde, dürfen ab dem 19.01.2013 auch vor Vollendung des 18.Lebensjahres ein Leichtkraftrad ohne bauartbestimmte Höchtsgeschwindigkeit und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW führen.

Eingeschlossene Klassen: AM
A1 ist eingeschlossen in den Klassen: A2 und A
Befristung:
Fahrerlaubnis nicht befristet, Führerschein gilt 15 Jahre
Eignungsnachweis:
Sehtestbescheinigung nach § 12 Absatz 3 FeV oder ein Zeugnis oder ein Gutachten nach § 12 Absatz 4 FeV oder ein Zeugnis nach § 12 Absatz 5 FeV.
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe.

Automatik-Vermerk:
Ist das bei der Prüfungsfahrt verwendete Kraftfahrzeug ohne ein Schaltgetriebe mit Kupplunghebel ausgestattet, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen ohne Kupplungshebel zu beschränken. Die Beschränkung ist auf Antrag aufzuheben, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis dem Sachverständigen oder Prüfer in einer praktischen Prüfung nachweist, dass er zur sicheren Führung eines mit einem Schaltgetriebe ausgestatteten Kraftfahrzeugs der betreffenden oder einer entsprechenden höheren Klasse befähigt ist.

Quelle: FeV vom 13.12.2010 (BGBl. Nr. 65, S. 1980), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.12.2016 (BGBl Nr. 64, S. 3083)

Führerschein Klasse A2

Was ist die gesetzliche Grundlage?

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Übergangsregelung:
Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung bestehen und erstrecken vorbehaltich der Bestimmung in § 76 FeV sich auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisse. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt), die bis zum 18. Januar 2013 erteilt wurden, dürfen
a) Krafträder der Klasse A2 und
b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Kraftfahrzeuge der Klasse A führen.

Eingeschlossene Klassen: AM und A1
A2 ist eingeschlossen in den Klassen: A
Befristung:
Fahrerlaubnis nicht befristet, Führerschein gilt 15 Jahre
Eignungsnachweis:
Sehtestbescheinigung nach § 12 Absatz 3 FeV oder ein Zeugnis oder ein Gutachten nach § 12 Absatz 4 FeV oder ein Zeugnis nach § 12 Absatz 5 FeV.
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe.

Automatik-Vermerk:
vgl. Automatik-Vermerk unter A1

Entdecke die Dynamik der Krafträder, fühle die Lebendigkeit jeder Kurve. Mit der Führerscheinklasse A1 beginnt dein Motorradabenteuer, geeignet für leichte Motorräder bis 125 cm³. 

Quelle: FeV vom 13.12.2010 (BGBl. Nr. 65, S. 1980), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.12.2016 (BGBl Nr. 64, S. 3083)

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