Führerschein-Klassen
Pkw-Klasse: B
Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
PKW-Klasse: BE
Kfz mit Anhänger >750 kg, Kombination über 3.500 kg
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
PKW-Klasse: B96
Kfz mit Anhänger >750 kg, Über 3.500 kg bis 4.250 kg
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
B196 & B197
Erweiterung der Klasse B unter bestimmten Auflagen
Die Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl B196 kann erteilt werden für das Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW, ohne dass eine separate Motorrad-Fahrerlaubnisklasse erworben werden muss. Die Schlüsselzahl B197 ermöglicht nach erfolgreicher Prüfung das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B ausschließlich mit Automatikgetriebe, wobei diese Beschränkung nicht im Führerschein vermerkt wird. Beide Schlüsselzahlen erweitern die Fahrerlaubnis der Klasse B unter bestimmten Auflagen.
Zweirad-Klassen: A, A1, A2
Führerscheinklasse
Die Fahrerlaubnis der Klassen A, A1 und A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern unterschiedlicher Leistungsklassen. Klasse A1 erlaubt leichte Motorräder bis 11 kW Leistung und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von maximal 0,1 kW/kg, begrenzt auf einen Hubraum von 125 cm³. Klasse A2 gestattet Motorräder bis 35 kW, mit einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,2 kW/kg, wobei das Motorrad nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sein darf. Klasse A schließlich erlaubt Motorräder über 35 kW ohne Gewichtsbeschränkung, solange das Leistungs-/Gewichtsverhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
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