Führerscheinklasse AM
Führerscheinklasse AM – Kleinkrafträder
Mindestalter:
-ab 16 Jahren
Voraussetzung ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Der Hubraum darf 50 ccm nicht übersteigen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht überschritten wird.
Bei den dreirädrigen Kleinkrafträdern bzw. vierrädrigen leicht Kraftfahrzeugen darf das Gewicht nicht mehr als 350 kg betragen. Bei Elektrofahrzeugen zählt das Gewicht der Batterie nicht mit. Elektromotoren dürfen bis zu 4 kW betrieben werden.
Übliche Fahrzeuge sind Moped, Roller, Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfs- oder Elektromotor, leichte Quads und Trikes.
Unterrichtsinhalte Theorie:
· 12 Doppelstunden Grundstoff
· 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Unterrichtsinhalte Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten
und dem Lernfortschritt)