Führerscheinklasse BF17

Mindestalter : 17 Jahre

–> unsere Empfehlung: mit ca. 16 1/2 Jahren starten, sodass die Führerscheinausbildung ohne Stress parallel zur Schule oder Lehre absolviert werden kann.

Vorbesitz:  –
Befristung:  bis zum 18. Lebensjahr nur mit Begleitperson

Kraftfahrzeuge, sowie theoretische und praktische Unterrichtsinhalte entsprechen der Klasse B.

– Einschluss: AM, L

Durch das „Begleitete Fahren mit 17“ soll sich die Sicherheit von jungen Fahranfängern erhöhen. Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist allerdings an bestimmte Auflagen gebunden:

• Bis zum 18. Geburtstag dürfen junge Fahrer/innen nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren

• Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eintragen sein; es können auch mehrere Begleitpersonen benannt werden

• Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein

• Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B sein

• Die Begleiter dürfen maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister haben

• Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich gültig. Im weiteren Ausland dürfen die Jugendlichen noch nicht selber fahren

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird Ihnen von Ihrer zuständigen Führerscheinstelle der EU-Kartenführerschein ausgehändigt und die unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt.