Führerscheinklasse A2

Führerscheinklasse A2 – Motorrad

Diese Führerscheinklasse erlaubt das Führen von Motorrädern bis 35kW und bis zu 0,2kW/kg. Um die neue Führerscheinklasse A zu erhalten müssen mindestens 2 Jahre Fahrpraxis dieser Klasse absolviert oder das 24. Lebensjahr vollendet sein.

 

Befristung:

15 Jahre

Beinhaltete Klassen:

AM, A1

Mindestalter:

ab 18 Jahren

Unterrichtsinhalte Theorie:
· 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
·   4 Doppelstunden Zusatzstoff

Unterrichtsinhalte Praxis:
Grundausbildung der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

· 5 Fahrstunden Überland
· 4 Fahrstunden Autobahn
· 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Bei Vorbesitz von A1 (Erteilung vor weniger als 2 Jahren)

· 3 Fahrstunden Überland
· 2 Fahrstunden Autobahn
· 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Beim Aufstieg der Klasse A1 nach Klasse A2 ist bei mindestens 2 jährigem Vorbesitz keine praktische Ausbildung vorgeschrieben; ebenso muss kein Theorieunterricht besucht werden. Der Fahrlehrer muss sich jedoch vor der praktischen Prüfung von den notwendigen Fähigkeiten und Kenntnissen des Bewerbers überzeugen.