Führerscheinklasse A1

Führerscheinklasse A1 – Leichtkrafträder

Gemäß der Spezifizierung dürfen Leichtkrafträder nicht mehr als 11kW Nennleistung und maximal 125 ccm Hubraum haben.

Zudem wird die Grenze von 0,1 kW je kg Gewicht festgesetzt.

Bei freirädrigen Kraftfahrzeuge beträgt die maximale Leistung 15 kW.

Die bislang geltende Höchstgeschwindikeit von 80 km/h für 16 und 17 jährige fällt weg.

Befristung:

15 Jahre

Beinhaltete Klassen:

AM

Mindestalter:

ab 16 Jahren

Unterrichtsinhalte Theorie:

· 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
·   4 Doppelstunden Zusatzstoff

Unterrichtsinhalte Praxis:
Grundausbildung nach der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

· 5 Fahrstunden Überland
· 4 Fahrstunden Autobahn
· 3 Fahrstunden bei Dunkelheit