Führerscheinklasse A
Neue Führerscheinklasse A – Motorrad unbeschränkt
Alle Krafträder mit unbeschränkter Leistung. Es ist auch das Führen eines Beiwagens erlaubt. Direkter Einstieg ab dem 24. Lebensjahr möglich, ansonsten sind mindestens 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse A2 notwendig (Stufenführerschein).
Ab dem Mindestalter von 21 Jahren, dürfen auch dreirädrige Kraftfahzeuge über 15 kW gefahren werden.
Befristung:
15 Jahre
Beinhaltete Klassen:
A2, A1, AM
Mindestalter:
ab 20 Jahren
Unterrichtsinhalte Theorie:
· 4 Doppelstunden Zusatzstoff
· 4 Fahrstunden Autobahn
· 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
· 3 Fahrstunden Überland
· 2 Fahrstunden Autobahn
· 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Beim Aufstieg der Klasse A2 nach Klasse A ist bei mindestens 2 jährigem Vorbesitz keine praktische Ausbildung vorgeschrieben; ebenso muss kein Theorieunterricht besucht werden. Der Fahrlehrer muss sich jedoch vor der praktischen Prüfung von den notwendigen Fähigkeiten und Kenntnissen des Bewerbers überzeugen.