Führerscheinklasse A

Neue Führerscheinklasse A – Motorrad unbeschränkt

Alle Krafträder mit unbeschränkter Leistung. Es ist auch das Führen eines Beiwagens erlaubt. Direkter Einstieg ab dem 24. Lebensjahr möglich, ansonsten sind mindestens 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse A2 notwendig (Stufenführerschein).

Ab dem Mindestalter von 21 Jahren, dürfen auch dreirädrige Kraftfahzeuge über 15 kW gefahren werden.

Befristung:

15 Jahre

Beinhaltete Klassen:

A2, A1, AM

Mindestalter:

ab 20 Jahren

Unterrichtsinhalte Theorie:

 · 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
·   4 Doppelstunden Zusatzstoff
Unterrichtsinhalte Praxis:
Grundausbildung der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
· 5 Fahrstunden Überland
· 4 Fahrstunden Autobahn
· 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A1 (Erteilung vor weniger als 2 Jahren)

· 3 Fahrstunden Überland
· 2 Fahrstunden Autobahn
· 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Beim Aufstieg der Klasse A2 nach Klasse A ist bei mindestens 2 jährigem Vorbesitz keine praktische Ausbildung vorgeschrieben; ebenso muss kein Theorieunterricht besucht werden. Der Fahrlehrer muss sich jedoch vor der praktischen Prüfung von den notwendigen Fähigkeiten und Kenntnissen des Bewerbers überzeugen.